ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON HEADS & ALL THREADS LTD
(im Folgenden "das Unternehmen")
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verträge, bei denen der Käufer als Verbraucher auftritt, da sie in diesem Fall nach dem Unfair Contract Terms Act 1977 nichtig wären. Die gesetzlich verbrieften Rechte von Parteien, die als Verbraucher auftreten, bleiben von diesen Geschäftsbedingungen unberührt.
- Allgemeine Bestimmungen
Vorbehaltlich der obigen Vorbemerkung hinsichtlich von Verträgen, bei denen der Käufer als Verbraucher auftritt, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Verträge für den Verkauf oder die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, die mit dem Unternehmen abgeschlossen werden. Alle dem Unternehmen erteilten Aufträge sowie die Annahme eines Angebots durch das Unternehmen im Rahmen einer Ausschreibung sind als Vertrag auszulegen, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie mit dem Unternehmen schriftlich vereinbart wurden.
- Weitere gedruckte oder Standardbedingungen
Es wird vereinbart, dass nur diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge gelten, die zwischen dem Unternehmen und dem Käufer abgeschlossen werden. Alle Dokumente seitens des Käufers, die gedruckte oder Standardbedingungen enthalten, werden vom Käufer unter der stillschweigenden Voraussetzung gesandt und vom Unternehmen unter der stillschweigenden Voraussetzung entgegengenommen, dass diese Bedingungen nur deshalb auf den Dokumenten des Käufers erscheinen, weil sie dort abgedruckt sind, ohne dass sie irgendeine rechtliche Wirkung besitzen. Der Käufer verzichtet auf alle Rechte, die ihm auf Grund dieser Bedingungen sonst zustehen könnten.
- Frühere Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Käufer früher vom Unternehmen mitgeteilt wurden.
- Beschreibung von Waren, Zeichnungen, Spezifikationen, Kataloge, Kostenvoranschläge und Werbung.
- Die Lieferung aller Waren erfolgt unter der Voraussetzung, dass dem Unternehmen geeignetes Material in angemessener Menge zur Verfügung steht. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Materialien, Teile und Einheiten unangekündigt durch andere zu ersetzen, die nicht im Vertrag erwähnt werden.
- Alle Zeichnungen, Beschreibungen, Gewichte, Maße, Spezifikationen, Broschüren, Kataloge, Preislisten und Werbematerialien enthalten Näherungswerte und dienen nur zur Identifizierung sowie zur Vermittlung eines allgemeinen Eindrucks von den beschriebenen Waren und Dienstleistungen. Unter keinen Umständen verwandelt ihre Verwendung einen Verkauf in einen Verkauf durch Beschreibung; ebensowenig bilden sie einen Bestandteil eines Vertrages. Alle angegebenen Preise können zu gegebener Zeit unangekündigt geändert oder zurückgezogen werden.
- Alle Zeichnungen und Spezifikationen verbleiben im Eigentum des Unternehmens und dürfen ohne vorherige Genehmigung durch das Unternehmen weder auf direktem noch auf indirektem Wege kopiert, reproduziert oder an Dritte weitergegeben werden.
- Die Höhe der Produktionskapazität ist ein geschätzter Wert. Wenn jedoch vor der Lieferung vom Unternehmen Prüfungen durchgeführt werden, dann ist das Ergebnis dieser Prüfungen endgültig, und dem Käufer erwachsen keinerlei Ansprüche, falls die Produktionskapazität nach der Lieferung und/oder Installation von der in den Prüfungen ermittelten Höhe abweichen sollte.
- Garantie
- Vorbehaltlich der Unterabsätze (2) und (3) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für die Waren ab dem Lieferdatum eine 12-monatige Garantie gegen Material- oder Herstellungsfehler, wenn der Käufer gegenüber dem Unternehmen nachweisen kann, dass die Waren jederzeit unter kompetenter Aufsicht und unter strenger Beachtung der Anweisungen des Unternehmens verwendet wurden.
- Unter keinen Umständen haftet das Unternehmen für normale Verschleißerscheinungen. Die Verpflichtungen des Unternehmens nach dieser Garantie beschränken sich darauf, dass das Unternehmen die Waren nach eigenem Ermessen ersetzt oder repariert oder dem Käufer den in Rechnung gestellten Wert der Waren erstattet.
- Diese Garantie ist nur gültig, wenn der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung der Mängel an den Waren das Unternehmen schriftlich davon in Kenntnis setzt, dass er eine Garantieleistung in Anspruch zu nehmen gedenkt.
- Haftungsausschluss
- Außer in den Fällen, in denen das Unternehmen im Rahmen der im vorigen Absatz beschriebenen Garantie sich ausdrücklich zu einer Haftung verpflichtet hat,
- werden alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen oder Bedingungen hinsichtlich der Qualität oder Zweckdienlichkeit der gelieferten Materialien oder Güter, der geleisteten Arbeiten oder Entwürfe, der durchgeführten Dienstleistungen oder der anderweitigen Leistungen ausdrücklich ausgeschlossen.
- Ebensowenig haftet das Unternehmen für Verluste oder Schäden, die dem Käufer als Folgeschäden oder anderweitig widerfahren, wobei es unerheblich ist, ob diese Schäden durch Fahrlässigkeit seitens des Unternehmens, seiner Mitarbeiter oder seiner Vertreter oder auf irgendeine andere Weise verursacht wurden.
- Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das Unternehmen keinerlei Verpflichtung zur Entschädigung des Käufers eingeht hinsichtlich von:
- Verlusten, Schäden oder Verletzungen, die als Folgeschäden oder anderweitig zu irgendeinem Zeitpunkt und unter irgendwelchen Umständen auftreten und für die der Käufer gegenüber Dritten haftbar ist, auch wenn diese Schäden unmittelbar oder mittelbar auf Handlungen oder Unterlassungen seitens des Unternehmens zurückzuführen sind.
- Ansprüchen wegen Todes- oder Verletzungsfällen, die aus irgendeiner Ursache unter den Mitarbeitern, Vertretern oder Angestellten des Käufers oder unter den Mitarbeitern, Vertretern oder Angestellten eines anderen Auftragnehmers, Unterkäufers oder einer anderen Person auftreten, gegenüber der der Käufer durch Schadensersatz haftet, auch wenn diese Ansprüche unmittelbar oder mittelbar auf Handlungen oder Unterlassungen seitens des Unternehmens zurückzuführen sind.
- Preise
Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Sollten dem Unternehmen nach dem Datum des Kostenvoranschlags, der Ausschreibung oder des Vertrags zusätzliche Gestehungs-, Arbeits-, Güter-, Material-, Versicherungs- oder Transportkosten entstehen, oder sollte dem Unternehmen im Kostenvoranschlag ein Fehler unterlaufen sein, behält sich das Unternehmen das Recht vor, seine Preise entsprechend zu erhöhen.
- Zahlung
- Die Zahlung hat ohne Abzüge oder Aufschübe wegen Streitigkeiten oder Kosten innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.
- Wenn der Kaufbetrag nach dem Fälligkeitsdatum nicht vollständig beglichen wurde, behält sich das Unternehmen das Recht vor, für den ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe von 2% über den Leitzinsen der englischen Notenbank zu berechnen. Diese Zinsen werden täglich berechnet und wachsen sowohl vor als auch nach einem Gerichtsurteil an.
- Zahlungssäumnis, Insolvenz und Kündigung
Wenn der Käufer einen fälligen Betrag nicht bezahlt, stirbt oder geschäftsunfähig wird, Konkurs anmeldet, ein Konkursverwalter für ihn eingesetzt wird, er mit seinen Gläubigern einen Vergleich eingeht oder (wenn der Käufer ein Unternehmen ist) wenn er liquidiert wird, unter Zwangsverwaltung gestellt wird, wenn hinsichtlich des Eigentums des Käufers Vollstreckungs- oder Zwangsmaßnahmen durchgeführt oder angedroht werden oder wenn ein Urteil gegen den Käufer mehr als 14 Tage lang nicht befolgt wird, werden der Preis aller in Rechnung gestellten und/oder gelieferten Waren sowie die Kosten aller abgeschlossenen Arbeiten und verwendeten Materialien sofort fällig und an das Unternehmen zahlbar. Darüber hinaus ist das Unternehmen nach eigenem Ermessen berechtigt, einen mit dem Käufer noch bestehenden Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder auszusetzen, ohne dass davon das Recht des Unternehmens berührt wird, Ersatz für den erlittenen Schaden oder Verlust zu erhalten.
- Versand und Lieferung
- Sämtliche vom Unternehmen für die Lieferung genannten Daten oder Uhrzeiten verstehen sich als bloße Schätzungen. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden oder Verluste, die entstehen, wenn die Lieferung nicht zur angegebenen Zeit erfolgt. Eine Verspätung, ein Ausfall oder ein sonstiges Versäumnis hinsichtlich einer Lieferung oder Teillieferung ermächtigt den Käufer nicht dazu, den Vertrag als ungültig zu behandeln.
- Wenn sich die Lieferung oder Abholung der Güter wegen einer Handlung oder eines Versäumnisses des Käufers verzögert, ist die Zahlung an das Unternehmen dennoch in derselben Weise fällig, als wäre die Lieferung der Güter erfolgt. Das Unternehmen ist berechtigt, dem Käufer bis zur Abholung eine angemessene Gebühr für die Lagerung der Güter in Rechnung zu stellen.
- Wenn seit dem Datum, an dem der Käufer davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Güter für den Versand oder die Abholung bereit stehen, drei Monate vergangen sind, ohne dass die Güter abgeholt wurden oder dass Anweisungen für ihren Versand ergingen, dann ist das Unternehmen unbeschadet aller anderen Rechte und Rechtsbehelfe berechtigt, die Güter zu verkaufen oder anderweitig zu veräußern, wobei es unerheblich ist, ob die Güter bezahlt wurden. Das Unternehmen kann den Verkaufserlös nach eigenem Ermessen dazu verwenden, seinen Anspruch gegenüber dem Käufer hinsichtlich des geschuldeten Kaufpreises oder hinsichtlich anderer Dinge zu befriedigen; die Zustimmung des Käufers hierfür gilt als unwiderruflich erteilt.
- Übergang von Eigentum und Gefahr
- Das Eigentum an den Gütern geht auf den Käufer zum jeweils letzten der folgenden Ereignisse über: der vollständigen Zahlung des Kaufpreises für die Güter und der vollständigen Zahlung sämtlicher Beträge, die der Käufer dem Unternehmen schuldet, sei es auf Grund dieses Vertrages oder auf Grund anderer Umstände.
- Bis zum Eintritt des letzten dieser Ereignisse verbleiben die Güter im Eigentum des Unternehmens und werden vom Käufer lediglich verwahrt. Der Käufer ist verpflichtet, die Güter nach Möglichkeit so aufzubewahren, dass sie als Eigentum des Unternehmens ersichtlich bleiben, und die Güter von allen anderen Gütern im Besitz des Käufers getrennt aufzubewahren.
- Das Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt vor dem letzten der oben unter (1) erwähnten Ereignisse berechtigt, durch eine schriftliche Mitteilung über das Recht des Käufers zum Verkauf der Güter zu verfügen, woraufhin der Käufer verpflichtet ist, die Güter an das Unternehmen zurückzugeben; in diesem Fall hört der Käufer auf, sich mit Zustimmung des Unternehmens im Besitz der Güter zu befinden, und das Unternehmen kann nach einer solchen Mitteilung jederzeit das Gelände betreten, auf dem sich die Güter befinden oder nach vernünftigem Ermessen zu vermuten sind, um diese Güter zu entfernen.
- Der Käufer ist vor Eintritt des letzten der oben unter (1) erwähnten Ereignisse berechtigt, die Güter im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit zu verwenden oder zu verkaufen, sofern er hierbei die folgenden Bedingungen beachtet:
- Wenn die Güter vor dem Verkauf durch den Käufer mit anderen Gütern kombiniert, in sie eingebaut oder in sie aufgenommen werden, dann behält das Unternehmen das Eigentum an diesen Gütern, wenn sie weiterhin separat identifizierbar sind. Wenn die Güter nicht mehr separat identifizierbar sind, wird das Unternehmen zum gemeinsamen Eigentümer der Güter, in die die Güter kombiniert, eingebaut oder aufgenommen wurden.
- Wenn der Käufer die Güter (oder die Güter, in die die Güter eingebaut oder aufgenommen wurden) verkauft, dann erfolgt dieser Verkauf im Namen des Unternehmens als gemeinsamen Eigentümers dieser Güter. Der Erlös aus diesem Verkauf (bzw. der Anteil an dem Erlös, der dem Unternehmen als gemeinsamem Eigentümer zusteht) ist für das Unternehmen treuhänderisch zu verwahren und in einem gesonderten Konto zu führen.
- Unbeschadet der vorangegangenen Bestimmungen geht die Gefahr der Güter mit der Lieferung oder Abholung vollständig auf den Käufer über.
- Verpackung
- Güter für Inlandsmarkt:
Normalverpackung ist kostenlos. Spezialverpackungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, werden die Verpackungsbehälter und das Verpackungsmaterial nicht zurückgenommen. Güter für Auslandsmarkt:
- Güter für Auslandsmarkt:
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, wird die Verpackung gesondert in Rechnung gestellt. Die Güter werden für normale Transportbedingungen angemessen verpackt. Verpackungen für Tropenbedingungen oder andere Sonderverpackungen werden nur auf ausdrückliches schriftliches Gesuch hin gestellt.
- Transport
- Güter für Inlandsmarkt:
Güter für Inlandsmarkt: Die Transportkosten werden dem Käufer zu dem Satz des Unternehmens in Rechnung gestellt, der zum Zeitpunkt des Versands gültig ist.
- Güter für Auslandsmarkt:
Güter für Auslandsmarkt: Die Zahlung der Transportkosten erfolgt nach den ausdrücklich im Vertrag genannten Bedingungen. Wenn keine solchen Bedingungen genannt werden, werden die Transportkosten dem Käufer zu dem Satz des Unternehmens in Rechnung gestellt, der zum Zeitpunkt des Versands gültig ist.
- Transportverluste oder -schäden
Eine Haftung für Transportverluste oder -schäden wird nur unter den folgenden Bedingungen übernommen:
- Schäden
Die Lieferscheine müssen als "ungeprüft" unterschrieben sein, falls die Güter nicht sofort überprüft wurden. Die Benachrichtigung an den Spediteur und das Unternehmen muss innerhalb von 3 Tagen nach dem Datum der Lieferung schriftlich erfolgen.
- Verlust
"Transport durch Passagier/Post/Straße: Das Unternehmen muss innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich über die nicht erfolgte Lieferung benachrichtigt werden.
Schienengüter: Die Benachrichtigung muss innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Bei Teilverlusten ist das Unternehmen sofort zu benachrichtigen."
- Proben
Proben werden ausschließlich zu dem Zweck gesandt und untersucht, dem Käufer eine Überprüfung der Qualität der Massenware zu ermöglichen. Ein Verkauf der Proben ist unzulässig. Alle Proben verbleiben im Eigentum der Unternehmens und müssen auf Anfrage an das Unternehmen zurückgesandt werden.
- Höhere Gewalt
- Unbeschadet der Allgemeingültigkeit der vorangegangenen Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen haftet das Unternehmen nicht für die Erfüllung der Bedingungen einer Transaktion, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, wenn die Erfüllung durch Umstände verzögert oder verhindert wurde, die sich der zumutbaren Kontrolle des Unternehmens entziehen. Dies gilt unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, für: Naturereignisse, Krieg, Aufstände, Unruhen, Streik, Aussperrung oder sonstige Arbeitskonflikte bzw. -beschränkungen, Brände, Überschwemmungen, Explosionen, Importbeschränkungen oder ein Ausbleiben der üblichen Lieferungen an das Unternehmen.
- Wenn das Unternehmen nur einen Teil, jedoch nicht die gesamte Nachfrage nach den Gütern befriedigen kann, kann es die Lieferung nach eigenem Ermessen so unter den Kunden aufteilen, wie es ihm gerecht erscheint.
- Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit
Für sämtliche Aspekte dieses Vertrages gilt englisches Recht; der Vertrag ist nach englischem Recht auszulegen. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterwirft sich der Käufer der Rechtsprechung der englischen Gerichte.
- Qualitätsaussage
Sämtliche hier aufgeführten Lieferungen wurden (falls nichts anderes angegeben wird*) von einer Quelle mit Qualitätssicherungssystem bezogen und entsprechen den Anforderungen des Qualitätssystems für die Registrierung als Lieferant nach Stufe B von BS5750 Teil 2: 1987.